Die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist schon seit längerer Zeit ein heißes Thema. Schon vor den Bundestagswahlen 2009 lenkte die Piratenpartei ihren Hauptblickpunkt besonders auf dieses Thema.
Die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung sei die Grundlage für die Bürgerrechte in Deutschland. Nun unter der Schwarz-Gelben Koalition kochte dieses Thema erneut auf.
Gute fünf Monate nach den Bundestagswahlen hat das Bundesverfassungsgericht folgenden Beschluss gefasst:
“Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz und gilt damit als unzulässig.”
Dem gegenüber steht eine EU-Richtlinie, die die sofortige Wiedereinführung des Gesetzes fordert.
Info:
Am 09.11.2007 ist vom Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP, Grüne und Linke ein Gesetz in Kraft getreten, das Telekommunikationsanbieter verpflichtet die Daten von Telefonverbindungen und ab dem 01.01.2009 auch die Daten von Internetverbindungen für ein halbes Jahr zu speichern.
Gegen dieses Gesetz haben fast 35.000 Bürger mit Erfolg geklagt. Denn am Dienstag den 02.03.2010 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dieses Gesetz für rechtswidrig erklärt.
Was denkt ihr über diese Diskussion?
Welche grundlegenden Faktoren stehen eurer Meinung nach gegenüber?






Kurz und Knapp:
Bei vorbestrafungen und dringendem tatverdacht sollte alles gespeichert werden. Wenn nicht dann nicht.
Jedem sollte seine privatsphäre gewahrt werden.
Nur zur Info:
Es geht allgemein um die Speicherung von Daten bundesweit. Das hat natürlich etwas mit der Terrorismusbekämpfung zu tun, jedoch nicht bei einzelnen Fällen:D …
OH:D:D
ich hab das noch nicht durchgelesen:D
ich dachte mal so einfach meinen senf dazugeben.
Ich bin der Meinung, dass es verfassungswidrig ist und weg bleiben soll. Leider stellt das über 150-seitige Urteil des BVerfG gleichzeitig eine Bauanleitung zu einer verfassungskonformen VDS dar. Also nur ein halber Sieg. Aber besser als garkein Sieg.
Achja, lest eure Artikel doch bitte nochmal durch, bevor ihr veröffentlicht. Zitat: “Am 09.11.2007 ist vom Bundestag [..] ein Gesetz in Kraft getreten” Ähm, Ahja.
@ busser dein erster kommentar wiederspricht sich im kern: du sagst, dass daten von (vermuteten) kriminellen gespeichert werden dürfen, heißt, sie haben deiner ansicht nach keinen anspruch auf privatsspähre, andererseits forderst du, dass jeder privatsphäre hat.
Zum Unterpunkt Terrorismusbekämpfung: Heute wurden die radikalen Islamisten, die in Deutschland einen Anschlag auf dort lebende US Bürger planten, zu 10 und 12 Jahren haft verurteilt.
orthography fail.
1. es heißt widersprechen.
2. privatsphäre schreibt man mit einem s.
c(:
jaa joshi…wenn du meinen 2kommentar gelesen hättest würdest du es verstehn..und jeder hat auch das recht auf Freiheit..trotzdem sitzen 80.000 Menschen im Gefängnis.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist kein Grund zum Jubeln. Das Urteil hat den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung zwar einen spektakulären Erfolg beschert – langfristig profitieren jedoch ihre Befürworter.
Jedoch gilt hier grundlegend, das nach jetzigem Gesetz eine grundlose Speicherung von persönlichen Daten auf Vorrat gegen einen sogenannten Erforderlichkeitsgrundsatz verstößt. Er legt fest, das Daten nur zu einem gesetzlichen Zweck gespeichert werden müssen.
Doch was bringt eine solche Datenspeicherung eig.? :O
Schnellere Kriminal- und Terrorismusbekämpfung?
Konkret wird argumentiert, bei der Aufklärung der Anschläge auf Madrid im Jahr 2004 etwa hätten Telekommunikationsdaten einen entscheidenden Beitrag geleistet. Zum Schutz des Lebens potenzieller Opfer von Terroranschlägen und anderer Straftaten müssten alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft werden. Auch zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, organisierter Kriminalität, Rechtsradikalismus und Phishing sei eine Vorratsdatenspeicherung erforderlich.
Zuersteinmal muss man dort gewisse Differenzierungen vornehmen. Wessen Daten werden wo und wie lange gespeichert, und vor allem: wem sind sie zugänglich?
Zum Beleg der Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung wird ihr eingeschränkter Anwendungsbereich angeführt. Inhalte der Telekommunikation würden nicht erfasst. Verbindungsdaten würden bereits vor der Verabschiedung zu Abrechnungszwecken gespeichert. Der staatliche Zugriff auf die Daten erfolge nur im Einzelfall und unterliege hohen Voraussetzungen.
Wo genau sehen Kritiker das Problem?
Indes wird argumentiert, das die Vorratsdatenspeicherung in die persönliche Privatsphäre eingreifen würde. lol.
Zumal darf man nicht vergessen, das Speichern solcher großen Datenmengen kostet. und das nicht zu wenig.
Nach dem jetzigen Stand der dinge und nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes ist das deutsche Gesetz der Vorratsdatenspeicherung aufgehoben worden. DOCH: EU – Richtlinien VERPFLICHTEN Deutschland jedoch zur Wiedereinführung eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Wenn auch im Differenzierten Maße.
Meine Theorie Sähe folgendermaßen aus. Daten werden gespeichert. Wer nämlich nichts zu verbergen hat, hat nichts gegen die Speicherung. Doch sollte die verwendung klar definiert sein: nur gesetzliche vertreter haben anspruch auf meine daten, und nur, wenn ein konkreter verdacht auf ein schwerwiegendes verbrechen vorliegt, wo man hier natürlich noch klarer definieren müsste.
Natürlich müsste besonderer Wert auf die Sicherung dieser Daten gelegt werden, groß wäre der Skandal, wenn auf einmal private Daten Millionen Deutscher in möglicher Weise krimineller Hand sei.
“Wer nämlich nichts zu verbergen hat, hat nichts gegen die Speicherung.”
Das ist falsch. Völlig falsch. Siehe auch mein Post unten und diese schöne Seite:
„Ich habe nichts zu verbergen.“
/sense of irony on
Ha Ha Ha.
Schönes unsachliches und unpassendes Video. Ich frage mich gelegentlich, ob manche Leute, selbst glauben was sie in die Welt setzen.
Ich denke das Video sollte man nicht mit zu viel Ernsthaftigkeit betrachten
Soll eher eine Parodie darstellen, die vielleicht ein bisschen zum Nachdenken anregen soll.

Ähnlich wie dieses Bild:
omq
Natürlich ist das nicht ernstzunehmen, dennoch sprechen sie ein ernstes Thema an, was mit Ironie dargestellt wird.
Um seriös zu wirken, hätten sie auf gewisse Aussagen und Wörter verzichten sollen.
Man muss immer abwegen zwischen Sicherheit und dem Grundgesetz der “Freiheit”.
Also sollte man einen Kompromiss finden, der vertretbar ist.
Man kann einerseits sagen, diese Maßnahmen greifen in die Privatsphäre ein. Dies könnte widerlegt werden, weil ja nicht der Inhalt bekannt ist.
Dennoch kann man allein die Tatsache als Eingriff bewerten, dass irgendeine Person weiß, mit wem ich wann gesprochen / geschrieben habe.
Eine Lösung ist schwer, da es immer 2 Seiten gibt, generell sollte es eine klar einzuhaltende Frist für die Speicherung geben.
Mein schon erwähnter Versuch eines Kompromisses denke ich wird sich nicht durchsetzten können, da es kaum Spielraum gibt und sich im Endeffekt die Speicherung durchsetzten wird.
Tendenziell bin ich für die Speicherung, da ja nicht der Inhalt gespeichert wird, sondern nur wann und mit wem kommuniziert wurde.
Dies würde aber schon für manche Kriminalfälle reichen.
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.
Von Benjamin Franklin.
Demokratie ist nur deshalb Demokratie, weil sich der Staat selbst einige Fesseln aufbürdet, aber nach wie vor die Oberhand hat. Die Vorratsdatenspeicherung stellt alle Bürger unter Generalverdacht und das kann nicht sein, denn es verstößt gegen Art. 10 Grundgesetz. Das BVerfG hat schon vorher geurteilt: Wer damit rechnen muss, dauerhaft überwacht zu werden, macht von seinen Grundrechten (Art. 1 – 20 + Menschenrechtskonvention) höchstvermutlich keinen Gebrauch. Oder würdet ihr die Anonymen Alkoholiker anrufen, wenn eure Mutter hinter euch steht?
)
Der Witz ist, dass diese VDS nur den Bürger erwischt, den “Kriminellen Terroristen” aber nicht (Hinweis: Es gab in Deutschland noch nie einen international geplanten Anschlag. Das ist selbstverständlich dem enggestrickten Fahndungsnetz der Polizei zu verdanken), denn Terroristen wissen, wie man solche Protokollierungen umgeht. Dann stellt man einfach ein Telefon in die Schweiz, welches weiterroutet nach Libyen und ruft dann dieses an. Ha, wie lustig: Nur die Schweizer Nummer steht jetzt in den Logs! Na, das wird den Fahndern sicher eine riesige Hilfe sein.
Oder aber man benutzt einfach einen Proxy mit hoher Verschlüsselung, den man sich vorher selbst in Südamerika aufgesetzt hat. Für Terroristen ist das kein Problem. (Für versierte Nutzer übrigens auch nicht, aber die sind ja auch keine Terroristen
Ich verstehe den Sinn der VDS nicht. Phishing sollte nicht bestraft werden, wer sich fisten lässt, ist dumm genug und kann ruhig einen auf die Nuss bekommen. Also, für was? Jede Art von Straftaten im Internet basiert IMMER auf der aktiven Mitarbeit vom “Betrogenen”.
Also: Weg damit, und zwar komplett! Eine invisible VDS schafft übrigens auch die sogenannten “Chilling Effects” (abschreckender Effekt). Schaut mal nach, ist ein interessantes Thema. Jeder sollte unterrichtet werden, wenn seine Daten abgefragt werden. Ist doch eine Schweinerei, alles ungefragt mitzuspeichern. Es gibt eben auch Leute, die gerne anonym bleiben, ohne etwas zu verbergen haben.
Ach, da sind wir ja gerade beim Thema: Immer wenn ich meine Verwandten auf das Thema Bundestrojaner/VDS angesprochen habe, kam durchweg die Meinung “mich kann jeder abhören, habe nix zu verbergen”. Ich weiß nicht, ob das eine typisch deutsche Mentalität ist. Auf jeden Fall ist es falsch. Warum leben wir in blickgeschützten Wohnungen und warum schließen wir hinter uns die Toilette ab? Wer nichts zu verbergen hat, soll bitte nackt über die Straße gehen. Kein Mensch auf der Erde darf ohne Grund abgehört werden, egal, ob er etwas zu verbergen hat oder nicht. Das Gewissen ist frei und jeder Mensch muss entscheiden können, ob er immer mehr Überwachung tolerieren will.
Deutschland Comic
einige sehr treffende Karikaturen
zu dem thema. teilweise leider etwas veraltet.
Sense of irony…:D
Meiner Meinung nach wäre die Vorratsdatenspeicherung noch vertretbar, würden nur die Verbindungsdaten zeitweise gespeichert. Ich meine, wenn damit wirklich SCHWERE Straftaten verhindert werden können und in die Daten nicht jedermann einsehen kann, sollte man nichts dagegen haben. Wenn es dann aber dazu kommt, dass beispielsweise der Inhalt persönlicher Telefongespräche aufgezeichnet wird, verstößt das eindeutig gegen das Grundgesetz. Wie bereits erwähnt, muss man hier abwägen: Sicherheit und die damit verbundene Überwachung oder Freiheit. Man muss also das richtige Maß finden…